Köln - Es gebe zwei Anträge von Kölner Moscheegemeinden, den Muezzin-Ruf zum Freitagsgebet in ihren Gemeinden einzuführen. Bislang fehlt aber noch das erforderliche Lärmgutachten.
Zu den notwendigen Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird.
Außerdem muss die Moscheegemeinde die Nachbarschaft informieren und eine Ansprechperson für Fragen und Beschwerden benennen. Das Modellprojekt ist auf zwei Jahre befristet. (EXPRESS)
Im Gegensatz zu den christlichen Kirchen sind Moscheevereine keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristisch für ihr Tun nicht haftbar. Für alles, was die individuelle Religionsfreiheit übersteigt - wie z.B. der Muezzinruf in der Öffentlichkeit - sind sie keine geeigneten Vertragspartner. Trotzdem benehmen sich die vier tonangebenden muslimischen Zentralverbände, als würden sie nicht 10%, sondern 100 % der deutschen Muslime vertreten. Sie diktieren den Landesregierungen muslimische Lehrerausbildungen und Lehrinhalte. Kann es sein, dass Deutschland blind für den Unterschied zwischen einer öffentlich-rechtlichen Glaubensgemeinschaft und einem Gottes-Club e.V. ist?