Mülheim - Jeden, der am liebsten alle E-Scooter im Rhein versenken würde, können wir verstehen. Nun rufen wir nicht zu einer strafbaren Handlung auf. Dass aber die Vermüllung unserer Straßen durch die Gefährte erlaubt sein soll, ist dreist.
Entweder kennt die Verwaltung ihre eigenen Vorschriften nicht oder sie will sie nicht umsetzen. Die gewerbliche Nutzung öffentlichen Straßenlands bedarf immer einer Sondergenehmigung. Stellen sie mal als Wirt einen Tisch zu weit auf den Gehweg ..
Bei Verstößen gegen die Genehmigung wird sie rückgängig gemacht und die Betreiber kommen für die Kosten auf. Wie z.B. das tauchen und bergen von E-Scootern aus dem Rhein. Und wie geht Köln das E-Scooter-Ärgernis an? (rb/MF)