Kalk - Das OVG NRW hat die Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 20. Juli 2011 zurückgewiesen.
Im Urteil des VG wurde die luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Station auf dem Kalkberg bestätigt. (AZ 4 K 7876/08).
Damit ist die luftverkehrsrechtliche Genehmigung rechtskräftig. Die Stadt Köln kann diese uneingeschränkt verwenden und Planung und Bau der Station weiter verfolgen. Auf dem Landeplatz Kalkberg werden die Rettungs- Hubschrauber "Christoph III" und "Christoph Rheinland" stationiert.
Dabei verfolgt die Stadt Köln auch das Ziel, durch lärmmindernde Maßnahmen, wie eine veränderte Gestaltung der Waldecker Straße, den Einbau von Flüsterasphalt auf der Stadtautobahn B 55a sowie Veränderungen am westlichen Tunnelende der Stadtautobahn, die Lärmbelastung in Buchforst und Kalk-Nord zu verringern. (Stadt Köln)