Auenweg-Raser (Bild Rasniqi)
29.03.2018
Auenweg-Prozess - Wiederaufnahme

Mülheim - Ab Montag wird der Prozess um den Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen auf dem Auenweg neu verhandelt. Das Verfahren war Mitte Dezember wegen Befangenheit eines Schöffen geplatzt.

In der Neuauflage geht es um das Strafmaß für die verurteilten Raser. Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 in Deutz ein Autorennen geliefert. Einer der Wagen kam in einer Kurve von der Straße ab und tötete eine Studentin.

Das Landgericht verurteilte die Raser zu Bewährungsstrafen. Der Bundesgerichtshof kassierte die Bewährung. Jetzt entscheidet eine andere Kammer des Landgerichts, ob die in Deutschland geborenen Türken doch ins Gefängnis kommen. (RK)

Kommentar von Biker am 10.03.2018

So gut wie alle Totraser der letzten Jahre in Köln waren unbeherrschte junge Männer orientalischer Herkunft. Es wird höchste Zeit, darauf nicht mehr hinzuweisen. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, wir hätten ein Problem mit unbeherrschten jungen Männern orientalischer Herkunft ..

Kommentar von Biker am 22.03.2018

Der Raser-Anwalt kritisierte das Urteil und meint, sein Mandant würde durch eine Haftstrafe "kein besserer Mensch". Glaubt er, dass die Verrohung seines Mandanten soweit fortgeschritten ist, dass ausser Selbstmitleid keine menschliche Regung zu erwarten ist?