Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen im Februar 2016. Foto Britta Pedersen/dpa-Zentralbild
27.03.2019
Raser oder Mörder?

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Er gab der Revision zweier Männer statt, die das Landgericht nach einem Autorennen mit tödlichem Ausgang zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.

Aus Sicht des Landgerichts hatten die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Der BGH sieht den Vorsatz - Voraussetzung für ein Mordurteil - nicht belegt. Er verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurück.

Die beiden Raser können auf eine mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. (KR, 01.03.18) Nun hat sie das Gericht erneut wegen Mordes verurteilt, aber die Anwälte der Beklagten gehen in Revision. Also noch kein Ende in Sicht .. (rb/MF)

Kommentar von Biker am 02.03.2018

Gerichte rächen nicht. Die Raser wollten sicher niemanden gezielt und vorsätzlich umbringen. Es war also kein Mord. Aber sie nahmen den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Dafür sind fünf Jahre Knast und lebenslang den Führerschein weg eine angemessenere Strafe als zwei Jahre auf Bewährung, wie das bislang in Köln üblich war.

Kommentar von Biker am 27.03.2019

"Bei der Urteilsverkündung grinst Hamdi H. verächtlich in Richtung Richterbank und klatscht in die Hände" - Welt, 26.03.19 - Auch bei den beiden Totraserfällen in Köln - Rudolfplatz und Auenweg - zeigten sich die Fahrer teilnahmslos und arrogant. Grad' so, als hätten sie ein Karnickel überfahren und könnten die ganze Aufregung nicht verstehen ..